Unterricht in der Woche vom 25.01. bis 29.01.2021

Erfreulicherweise gehen die Krankheitsfälle Covid-19 betreffend auch an unserer Schule zurück. Trotzdem ist der allgemeine Krankenstand insgesamt gesehen noch hoch.

Nach der Vorgabe des Ministeriums ist für die Jahrgangsstufen 7 – 9 und 11 / 12 der Unterricht im Distanzbetrieb durchzuführen. Für die Jahrgangsstufen 10 und 13 gilt weiterhin Präsenzpflicht.

Aus Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder nahmen eine ganze Reihe von Elternhäusern der Jahrgangsstufen 10 und 13 die Anregungen aus dem Brief des Lehrerrates unserer Schule auf und meldeten ihre Kinder für diese Woche ab. Die Sorge ist entsprechend der Inzidenzzahlen der letzten Zeit nachvollziehbar.

Die weiteren Planungen entnehmen Sie bitte den täglichen Veröffentlichungen in der Schulcloud. Bitte informieren Sie sich.

Zimmermann

Unterricht ab 18.01.21

Sehr geehrte Eltern und Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10 und 13,

das Gesundheitsamt des Landkreises Uckermark meldete uns mit Datum vom 15.01.2021 vier positiv auf Covid 19 getestete Schülerinnen und Schüler sowie fünf Lehrkräfte mit gleichem Befund. Aufgrund von sich daran anschließenden Quarantänemaßnahmen für weitere Personen haben wir damit ein hohes Aufkommen an Schülerinnen und Schülern in den Präsenzklassen, die nicht am Unterricht teilnehmen oder teilnehmen können, sowie von Lehrkräften, die nicht in der Schule unterrichten können.

Vor dem Hintergrund der Sorge um eine weitere Ausbreitung der Erkrankungen an unserer Schule und dem Gebot, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um diese zu vermeiden, muss die momentane Organisation angepasst werden.

Nach intensiven Diskussionen aller Möglichkeiten des Präsenzunterrichts und des Distanzlernens wurden in Absprache mit der Leitung des für uns zuständigen Schulamtes folgende Regelungen getroffen:

Die Klassen bzw. Tutorien sind, sofern keine weitere Änderung notwendig wird, bis einschließlich 22.01.2021 wie folgt zu beschulen:

  • 1, 10.2 und 13b Präsenzunterricht nach veröffentlichtem Plan
  • 3, 10.4, 10.5, 13a, 13c, 13d Distanzunterricht.

Die eingerichtete Notfallschulleitung prüft und bewertet täglich die aktuelle Situation und leitet davon ausgehend umsichtig und verantwortungsbewusst notwendige Maßnahmen ab.

Hartmut Zimmermann

Unterricht ab 11.01.21

Wegen der ansteigend hohen Corona-Infektionszahlen wird das Lernen auch nach dem 10.01.21 als Distanzlernen organisiert. Nur die Klassenstufen 10 und 13 haben Präsenzunterricht in der Schule.

Alle anderen Schüler*innen erfüllen ihre Schulpflicht durch die Teilnahme am Distanzunterricht. Distanzunterricht ist gleichwertig mit Präsenzunterricht, d.h. die Schüler*innen haben die Pflicht, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen und die erforderlichen Aufgaben zu erledigen.

Auf Fragen, die sich aus der Verlängerung des Präsenzunterrichts ergeben, können wir erst dann antworten, wenn die entsprechenden Gesetzlichkeiten vorliegen. Ich hoffe das ist im Laufe der nächsten Woche.

Gudrun Riehl (Konrektorin)

Wie geht es weiter mit dem Unterricht im neuen Jahr?

Wegen der  hohen Corona-Infektionszahlen wird das Lernen nach den Weihnachtsferien ab dem 04.01.21 eine Woche als Distanzlernen organisiert. Nur die Klassenstufen 10 und 13 haben Präsenzunterricht in der Schule.

Alle Schüler*innen erfüllen ihre Schulpflicht durch die Teilnahme am Distanzunterricht. Distanzunterricht ist gleichwertig mit Präsenzunterricht, d.h. die Schüler*innen haben die Pflicht, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen und die erforderlichen Aufgaben zu erledigen.

Wie funktioniert Distanzlernen?

Die Schüler*innen erhalten gemäß ihrem normalen Stundenplan Aufgaben für das entsprechende Fach auf vorwiegend elektronischem Weg. Während der Stunde steht der Fachlehrer für Nachfragen zur Verfügung. Am Ende  erfolgt ein Feedback für den Schüler. Das kann z.B. die den Schüler*innen übermittelte Lösung oder das Verschicken der Stundenarbeit von Schüler*innen an den Fachlehrer und dgl. sein. Auch eine Bewertung ist unter bestimmten Gegebenheiten möglich.

WelcheRegelungen ab dem 11. Januar 2021 gelten werden, entscheidet sich angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in der 1. Kalenderwoche 2021.

Gudrun Riehl (Konrektorin)

Verfahrensweise bei Quarantäne

Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler (SuS) der Gesamtschule Talsand

Es mehren sich Fälle, in denen sich SuS, ohne einen eigenen positiven Befund, wegen eines direkten oder auch indirekten Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne begeben müssen.

Wir als Schule werden in solchen Fällen bisher nur unzureichend, oft nur durch Aussagen Ihrer Kinder, informiert.

Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Eltern, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn Ihr Kind sich in Quarantäne begeben soll. Volljährige SuS können dies selbstständig tun.

Da in den meisten Fällen keine direkte Erkrankung der unter Quarantäne gestellten SuS vorliegt, sind die nichterkrankten SuS verpflichtet, sich den versäumten Unterrichtsstoff bzw. Aufgaben/Aufträge von Mitschülern und Fachlehrern zu beschaffen und diese zu bearbeiten. Die Fachlehrer sind befugt, zu einem von ihnen festgelegten Zeitpunkt diese zu kontrollieren und zu bewerten.

Sehr geehrte Eltern, bitte unterstützen Sie uns und Ihre Kinder im Lernprozess in dieser schwierigen Zeit.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Zimmermann

Schulleiter

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