Unterrichtsorganisation ab 07.06.21

Ab 7. Juni 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Ist der Präsenzunterricht gestartet, bleibt er bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Wird der Wert von 100 dauerhaft überschritten, findet der Unterricht wieder im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt.

Testpflicht bleibt
Die Testpflicht – also das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche (hier: Montag / Donnerstag) – bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.