Aufnahmebedingungen

Berufsbildungsreife / Hauptschulabschluss (Abschluss Klasse 9)

  • mindestens 1 Jahr nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (nach 10 Jahren Schule)
  • das Mindestalter von 17 Jahren muss erreicht sein

Erweiterte Berufsbildungsreife und Fachoberschulreife (Realschulabschluss)

  • mindestens 1 Jahr nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • das Mindestalter von 17 Jahren muss erreicht sein
  • die Berufsbildungsreife muss nachgewiesen werden
  • ein 6-monatiger Arbeitsnachweis oder ein aktueller Arbeitsvertrag oder der Nachweis über ein soziales Jahr oder des BfD oder der Nachweis einer geringfügigen Tätigkeit oder die Führung eines Familienhaushalts

Der Abschluss richtet sich nach den erreichten Leistungen.

Fachhochschulreife (Fachabitur) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

  • das Mindestalter von 19 Jahren muss erreicht sein
  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachoberschulreife ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Schulabschluss nach Klasse 10, Versetzung nach der 10. Klasse eines Gymnasiums)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Ohne abgeschlossene Berufsausbildung muss der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit erbracht werden.
  • Wehrdienst und Zivildienst können angerechnet werden.
  • Die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
  • Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes, des Jobcenters oder des Amtes für Grundsicherung nachgewiesene Arbeitslosigkeit wird auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet.

  Fachhochschulreife (schulischer Teil) Klasse 12

Abitur – Klasse 13