Bewertung & Zensierung

Grundlagen für die Leistungsbeobachtung und Leistungsbewertung sind das Brandenburgische Schulgesetz, die Sekundarstufe I-Verordnung, die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz über einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung.
Die Konkretisierung dieser Bestimmungen wird von den Fachkonferenzen geleistet, die sich jährlich mindestens zweimal beraten. In der Vorbereitungswoche entscheiden die Fachkonferenzen über die Bewertung, Zahl und Dauer der Klassenarbeiten und Maßnahmen, die zur Qualitätssicherung des Unterrichts dienen.
Grundsätzlich gilt für
alle Fächer:

  • Für jeden Schüler erfolgen in jedem Fach pro Halbjahr mindestens vier Bewertungen.
  • In der Sekundarstufe I gehen Klassenarbeiten mit 1/2 in die Gesamtnote ein.
  • In der Sekundarstufe II gehen die Klausuren mit 1/3 in die Gesamtnote ein.
  • Die Klausurlängen richten sich nach den oben genannten Bestimmungen.
  • Bei jeder Leistungsüberprüfung muss jede Zensur erreichbar sein.
  • Rechtschreibung geht in der SEK II in allen Fächern in die Notengebung ein, in der SEK I wird sie markiert.
  • Zensuren dienen nicht der Disziplinierung von Schülerinnen und Schülern.

Die Bewertung mit Noten in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 erfolgt nach folgendem Schlüssel, wobei bei erhöhten oder geringeren Anforderungen die Lehrkraft im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen schulischen Gremien Abweichungen vornehmen kann.

Erreichte Leistung

Note

100 % bis 96 %

1

95 % bis 80 %

2

79 % bis 60 %

3

59 % bis 45%

4

44 % bis 16 %

5

15 % und weniger

6

 

Die Bewertung mit Noten und Punkten in der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach folgendem Schlüssel:

Jahrgang 11 (Neue GOST-V):

Noten

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

6

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

0

Erreichte Leistung ab %

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

40

33

27

20

0

 

Jahrgänge 12 und 13 (Alte GOST-V):

Noten

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

6

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

0

Erreichte Leistung ab %

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

36

27

18

9

0

 

 

Bewertungsbereiche

Schriftliche Arbeiten

Schriftliche Arbeiten beziehen sich in der Regel auf einen bestimmten Abschnitt des vorangegangenen Unterrichts.

Schriftliche Lernerfolgskontrollen

In schriftlichen Lernerfolgskontrollen wird der Lernerfolg der unmittelbar vorher liegenden Unterrichtsstunden einschließlich der damit verbundenen häuslichen Arbeitsaufträge überprüft.

Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht

Bei mündlichen Beiträgen sind Qualität und Quantität angemessen zu gewichten. Neben den auf Aufforderung hin erbrachten mündlichen und praktischen Beiträgen sind auch von den Schülerinnen und Schülern selbständig erbrachte Leistungen zu berücksichtigen, die im sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterrichtsprozess stehen.

Hausaufgaben

Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn

  1. die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
  2. die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
  3. die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
  4. die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.

 

Andere Bewertungsbereiche

Andere Bewertungsbereiche werden durch Bildungsgangverordnungen festgelegt.