Hitzefrei

Wann gibt es „Hitzefrei“?

Die Antwort findet sich in der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb – VVSchulB) Vom 29. Juni 2010;
Abschnitt 4 Gesundheitsförderung, 27 – Raumtemperaturen

(2) Werden um 10 Uhr 25 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr an einem für die Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes repräsentativen Ort 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden, sofern in der Zwischenzeit keine wesentliche Abkühlung eingetreten ist. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, des Zweiten Bildungsweges und der Fachschulen wird der Unterricht in der Regel dem Stundenplan entsprechend fortgesetzt. Bei absehbaren längeren Hitzeperioden soll eine einseitige Beeinträchtigung der Fächer in Randstunden durch Umorganisation des Unterrichtes vermieden werden. Klausuren und schriftliche Prüfungen sind so zu legen, dass eine Beeinträchtigung durch extreme Hitze vermieden wird.